Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der Aufruf an das deutsche Volk vom Rat der Volksbeauftragten.
Hier heißt es:
„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen“.
Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft.
Aus diesem Anlass hat das Frauenzentrum in Kooperation mit dem Frauenbündnis Rheinland Pfalz Postkartengestaltet, auf denen zehn Frauenrechtlerinnen zu Wort kommen, die als Zeitzeuginnen die Einführung des Frauenwahlrechts erlebt haben. Hier könnt Ihr sie Euch anschauen. Postkarten Übersicht
Dieses Postkarten – Set könnt Ihr für 2 € zzgl. Porto im Frauenzentrum E-Mail: fz@frauenzentrum-mainz.de bestellen.