Für sich und andere sorgen. Patientinnen-, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

Vortrag mit Sabine Platt am Donnerstag, 02.06.2016 um 18:30 Uhr. Für Frauen

Die Medizin ist schon lange an einem Punkt angelangt, an dem nicht nur Leben verlängert, sondern auch Sterben mittels medizinischer Maßnahmen in die Länge gezogen werden kann.

Viele Frauen machen sich Gedanken darüber, wie im Falle von Unfall, Krankheit oder Alter die eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten geregelt werden können. Besonders groß ist die Angst vor Situationen, in denen eigene Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können und in denen die Gefahr von Entmündigung und Fremdbestimmung gegeben ist.

Wer Einfluss darauf nehmen will, dass in Not­situationen bestimmte, selbst gewählte Perso­nen wesentliche Entscheidungen treffen kön­nen, muss dies vorab in eigenen Verfügungen festlegen.

Was sind wesentliche Inhalte von Patientinnen­verfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht? Wo liegen die Unterschiede? Was ist bei der Erstellung von Verfü­gungen für den Notfall rechtlich zu beachten?

Gibt es Unterschiede für bestimmte Personen­gruppen, z.B. eingetragene Lebens­partnerinnen oder sonstige Angehörige?

Referentin: Sabine Platt, Fachanwältin für Familienrecht