Vortrag mit Sabine Platt am Donnerstag, 02.06.2016 um 18:30 Uhr. Für Frauen
Die Medizin ist schon lange an einem Punkt angelangt, an dem nicht nur Leben verlängert, sondern auch Sterben mittels medizinischer Maßnahmen in die Länge gezogen werden kann.
Viele Frauen machen sich Gedanken darüber, wie im Falle von Unfall, Krankheit oder Alter die eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten geregelt werden können. Besonders groß ist die Angst vor Situationen, in denen eigene Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können und in denen die Gefahr von Entmündigung und Fremdbestimmung gegeben ist.
Wer Einfluss darauf nehmen will, dass in Notsituationen bestimmte, selbst gewählte Personen wesentliche Entscheidungen treffen können, muss dies vorab in eigenen Verfügungen festlegen.
Was sind wesentliche Inhalte von Patientinnenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht? Wo liegen die Unterschiede? Was ist bei der Erstellung von Verfügungen für den Notfall rechtlich zu beachten?
Gibt es Unterschiede für bestimmte Personengruppen, z.B. eingetragene Lebenspartnerinnen oder sonstige Angehörige?
Referentin: Sabine Platt, Fachanwältin für Familienrecht